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Versicherungslösungen für Unternehmen – Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse

Kategorie: Recht

Die moderne Gesellschaft und Wirtschaft sind ohne Versicherungen nicht denkbar. Von Versicherungen werden Gefahren übernommen, die der Einzelne nicht tragen kann. Die Versichertengemeinschaft und das Gesetz der großen Zahl machen es möglich, auch große Risiken in Deckung zu nehmen.

Die moderne Gesellschaft und Wirtschaft sind ohne Versicherungen nicht denkbar. Von Versicherungen werden Gefahren übernommen, die der Einzelne nicht tragen kann. Die Versichertengemeinschaft und das Gesetz der großen Zahl machen es möglich, auch große Risiken in Deckung zu nehmen („Einer für alle, alle für Einen“). Die private Versicherungswirtschaft ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in Österreich, deren Prämieneinnahmen jährlich bei etwa 18 Milliarden Euro liegen. Rund 29.000 Personen sind in Versicherungsunternehmen beschäftigt, dazu kommen über 5.000 Versicherungsmaklerinnen und Beraterinnen in Versicherungsangelegenheiten sowie zahlreiche andere Personengruppen, die primär in die Abwicklung der rund 8 Millionen Leistungsfälle involviert sind.

Die Versichertengemeinschaft von natürlichen und juristischen Personen stellt eine Risikogemeinschaft dar, welche ihre Risiken aus verschiedensten Gefahren, wie z. B. wirtschaftliche Gefahren, natur- und umweltspezifische Gefahren, das zu erwartende Risiko und das damit verbundene Schadensausmaß an eine Versicherung bzw. Rückversicherung delegiert bzw. überwälzt. Eine sogenannte Risikodelegation kann Einzelereignisse, multiple Ereignisse als auch sehr komplexe Ereignisbilder bzw. -portfolios umfassen und können z. B. in einem solchen Portfolio an Ereignissen auch eine komplette globale Supply Chain betreffen. Man denke z. B. an die Folgen von Betriebsunterbrechungen oder an Folgewirkungen von bestehenden und zukünftig noch zu entwickelnden nationalen und internationalen Regelwerken im Bereich von Cyber-, künstlicher Intelligenz- und Lieferkettengesetzen. Insbesondere die EU NIS 2-Richtlinie (Directive (EU) 2022/2555 of the European Parliament and of the Council of 14 December 2022), welche seit dem 18.10.2023 auch für spezifische österreichische KMU gilt, oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland, welches am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und in weiterer Folge auch Auswirkungen auf österreichische Zulieferanten haben kann.

Interessante und zukünftige Entwicklung seit dem CrowdStrike-Fall am 19.07.2024, dass die Versicherungswirtschaft darüber nachdenkt, ob IT-Risiken eines solchen Ausmaßes vielleicht in Zukunft unter „Höhere Gewalt“ eingestuft werden, denn die damit verbundenen Schäden sind enorm. Hier darf auf ein Interview von Prof. Dr. Jochen SCHILLER mit „Zeit-Online“ am 12.08.2024 verwiesen werden, wie folgt Zitat: Digital verursachte Unfälle passieren häufiger, als wir denken. Wenn man technische Schlampigkeiten wie bei CrowdStrike und gezielte Cyber-Angriffe auf Unternehmen oder Ministerien zusammenrechnet, dann haben IT-Ausfälle in Deutschland allein im Jahr 2022 einen Schaden von 206 Milliarden Euro verursacht. Da standen Systeme still, mit allen wirtschaftlichen Folgen. Überstunden für Administratoren mussten bezahlt werden. Europaweit kam eine Schadenssumme von zwei Billionen Euro zusammen.

© U.S. Marine Corps, Photo by Cpl. Robert J. Maurer Source: Wikipedia – Flooding of Rojana Industrial Park, Ayutthaya, Thailand, October 2011

Welche Versicherungen sollten Unternehmen abschließen? Betriebshaftpflichtversicherungen schützen davor, von geschädigten Dritten mit existenzbedrohenden Forderungen in Anspruch genommen zu werden. Für Freiberufler und Selbstständige ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht nur großteils vorgeschrieben, sondern ein absolutes Muss. Betriebsrechtsschutzversicherungen ermöglichen nicht nur die Durchsetzung von Forderungen, sondern bieten z. B. auch Schutz bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten. D&O-Versicherungen verhindern, dass Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte persönlich in Anspruch genommen werden. Falls Organe und Mitarbeiter häufig unterwegs sind, ist der Abschluss von Reiseversicherungen und Unfallversicherungen ein nützliches Asset. Der Abschluss einer Cyber-Versicherung sollte heutzutage ohnehin selbstverständlich sein.

Eine solide rechtliche Grundlage ist unumgänglich, die Kenntnis der Gesetze und der Judikatur zwingend. Neben einem „juristischen Überbau“, der sich mit denjenigen Themen beschäftigt, die spartenunabhängig auftreten können, ist die Kenntnis der Versicherungsbedingungen der einzelnen Sparten unabdingbar (siehe Reisinger/Göllner, beide Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement [Hrsg.], Versicherungswirtschaft und Versicherungsrecht, facultas; https://www.facultas.at/item/63895917 ).

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